Bitte wählen Sie Ihr Anliegen aus

öffentliches Auftragswesen →
bezieht sich auf Verfahrensregeln für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen, für die Vergabe von Aufträgen in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit und für die Vergabe von Aufträgen durch Auftraggeber in den Bereichen Wasser- und Energieversorgung, Verkehrs- und Postdienste sowie anderer Aufträge.
Finanzdienstleistungen, Finanzprodukte und Finanzmärkte sowie Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung →
bezieht sich auf Regeln zur Festlegung eines Regulierungs- und Aufsichtsrahmens sowie zur Gewährleistung des Verbraucher- und Anlegerschutzes in den Bereichen Finanzdienstleistungen und Kapitalmärkte, Bankdienstleistungen, Kreditvergabe, Investitionen, Versicherung und Rückversicherung, betriebliche und private Altersvorsorgeprodukte, Wertpapiere, Investmentfonds, Zahlungsdienste in der Union sowie in Bezug auf die Tätigkeiten, die über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und die Beaufsichtigung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen genannt sind.
Produktsicherheit und -konformität →
bezieht sich auf 
1. Sicherheits- und Konformitätsanforderungen für in der Union in Verkehr gebrachte Produkte.
2. Regeln für die Vermarktung und Nutzung sensibler und gefährlicher Produkte.
Verkehrssicherheit →
bezieht sich auf 
1. Sicherheitsanforderungen im Eisenbahnsektor.
2. Sicherheitsanforderungen in der Zivilluftfahrt.
3. Sicherheitsanforderungen im Straßenverkehr.
4. Sicherheitsanforderungen im Seeverkehr.
5. Sicherheitsanforderungen über die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland.
Umweltschutz →
bezieht sich auf
1. Vorschriften in Bezug auf Umweltstraftaten.
2. Regeln in Bezug auf Umwelt und Klima.
3. Regeln für nachhaltige Entwicklung und Abfallbewirtschaftung.
4. Regeln zur Bekämpfung der Meeres- und Luftverschmutzung sowie der Lärmbelastung.
5. Regeln für den Schutz und Bewirtschaftung von Gewässern und Böden.
6. Regeln für den Schutz der Natur und der biologischen Vielfalt.
7. Regeln für chemische Stoffe.
8. Regeln für ökologische/biologische Erzeugnisse.
Strahlenschutz und kerntechnische Sicherheit →
bezieht sich auf Regeln für kerntechnische Sicherheit.
Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz →
bezieht sich auf
1. Lebens- und Futtermittelrecht der Union zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen.
2. Tiergesundheit.
3. Verordnung über amtliche Kontrollen und andere amtliche Tätigkeiten zur Gewährleistung der Anwendung des Lebens- und Futtermittelrechts und der Vorschriften über Tiergesundheit und Tierschutz, Pflanzengesundheit und Pflanzenschutzmittel.
4. Regeln und Standards über den Schutz und das Wohlergehen von Tieren.
Öffentliche Gesundheit →
bezieht sich auf
1. Maßnahmen zur Festlegung hoher Qualitäts- und Sicherheitsstandards für Organe und Substanzen menschlichen Ursprungs.
2. Maßnahmen zur Festlegung hoher Qualitäts- und Sicherheitsstandards für Arzneimittel und Medizinprodukte.
3. Patientenrechte und die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung.
4. Herstellung, Aufmachung und Verkauf von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen.
Verbraucherschutz →
bezieht sich auf Verbraucherrechte und Verbraucherschutz.
Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen →
bezieht sich auf Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen.
Verhinderung und Ahndung von Straftaten →
bezieht sich auf Verstöße hinsichtlich Verhinderung und Ahndung von Straftaten nach den §§ 302 bis 309 des Strafgesetzbuches (StGB), BGBl. Nr. 60/1974 (vgl. § 3 Abs. 3 Z 11 HSchG). 
finanzielle Interessen der Union iSv Art. 325 AEUV →
bezieht sich auf Verstöße gegen die finanziellen Interessen der Union im Sinn von Art. 325 AEUV sowie gemäß besonderer Definitionen in einschlägigen Unionsmaßnahmen (vgl. § 3 Abs. 1 Z 2 Oö. HSchG).
Binnenmarktvorschriften iSv Art. 26 Abs. 2 AEUV →
bezieht sich auf Verstöße gegen die Binnenmarktvorschriften im Sinn von Art. 26 Abs. 2 AEUV, einschließlich Verstöße gegen Unionsvorschriften über Wettbewerb und staatliche Beihilfen, sowie Verstöße gegen die Binnenmarktvorschriften in Bezug auf Handlungen, die die Körperschaftsteuervorschriften verletzen oder in Bezug auf Vereinbarungen, die darauf abzielen, sich einen steuerlichen Vorteil zu verschaffen, der dem Ziel oder dem Zweck des geltenden Körperschaftsteuerrechts zuwiderläuft (vgl. § 2 Abs. 1 Z 3 Oö. HSchG).